HINWEIS-Die auf dieser Website und in den angebotenen Materialien enthaltenen Informationen:- dienen ausschließlich Bildungszwecken- stellen KEINE Steuerberatung dar- ersetzen NICHT die Beratung durch einen Steuerberater- sind vereinfachte Darstellungen komplexer Sachverhalte- können nicht auf individuelle Fälle angewendet werdenFür ihre Situation konsultieren Sie bitte einen Steuer oder Wirtschaftsberater--
Steuersystem Österreich
Willkommen zu unserem umfassenden Guide über das österreichische Steuersystem! Egal ob Sie angestellt, selbstständig oder Unternehmer sind – hier finden Sie alle wichtigen Informationen übersichtlich zusammengefasst. Wir erklären komplizierte Sachverhalte so, dass sie jeder verstehen kann.
Das österreichische Steuersystem einfach erklärt
1. Die Einkommensteuer in Österreich
Grundprinzipien
Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer für Privatpersonen in Österreich. Sie funktioniert nach einem Stufensystem – je mehr Sie verdienen, desto höher ist der Steuersatz.
Steuerstufen 2024
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Bis 11.693 € → 0% (Sie zahlen keine Steuer)
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11.694 € bis 19.134 € → 20%
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19.135 € bis 32.075 € → 30%
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32.076 € bis 62.080 € → 41%
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62.081 € bis 93.120 € → 48%
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93.121 € bis 1 Million € → 50%
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Über 1 Million € → 55%
Praktisches Beispiel
Maria verdient 35.000 € im Jahr. Ihre Steuer wird so berechnet:
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Für die ersten 11.693 € zahlt sie 0 €
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Für den Betrag von 11.694 € bis 19.134 € (= 7.440 €) zahlt sie 20%
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Für den Betrag von 19.135 € bis 32.075 € (= 12.940 €) zahlt sie 30%
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Für den Rest (2.925 €) zahlt sie 41%
2. Die Lohnsteuer
Was ist der Unterschied zur Einkommensteuer?
Die Lohnsteuer ist eigentlich keine eigene Steuerart, sondern die Einkommensteuer für Angestellte. Der Unterschied: Sie wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und ans Finanzamt überwiesen.
Wichtig für Arbeitnehmer
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Automatischer Steuerabzug vom Bruttogehalt
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Berücksichtigung von Freibeträgen
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Möglichkeit zur Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich)
Arbeitnehmerveranlagung
Jährlich können Sie durch die Arbeitnehmerveranlagung Geld zurückbekommen. Absetzbar sind:
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Werbungskosten (z.B. Fortbildungen, Arbeitskleidung)
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Sonderausgaben (z.B. Versicherungen, Wohnraumschaffung)
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Außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten)
3. Die Umsatzsteuer (USt.)
Grundlagen
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Standardsatz: 20%
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Ermäßigter Satz: 10% (z.B. Lebensmittel, Miete)
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Ermäßigter Satz: 13% (z.B. Kunst, Tierfutter)
Kleinunternehmerregelung
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Umsatzgrenze: 35.000 € netto pro Jahr
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Darunter: keine USt-Pflicht
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Freiwillige Option zur USt möglich
Vorsteuerabzug
Als Unternehmer können Sie die bezahlte USt als Vorsteuer abziehen:
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Bei Betriebsausgaben
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Bei Investitionen
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Bei sonstigen geschäftlichen Aufwendungen
4. Sozialversicherung
Pflichtversicherung
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Krankenversicherung
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Pensionsversicherung
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Unfallversicherung
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Arbeitslosenversicherung
Beitragssätze 2024 (Angestellte)
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Arbeiter und Angestellte: ca. 18,12%
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Arbeitgeber: ca. 21,38%
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Gesamt: ca. 39,5%
Selbstständige (SVS)
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Mindestbeitragsgrundlage
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Quartalsmäßige Vorschreibung
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Nachbemessung nach tatsächlichem Einkommen
5. Besondere Steuern und Abgaben
Kapitalertragsteuer (KESt)
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27,5% auf Zinsen und Dividenden
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27,5% auf Kursgewinne
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Wird automatisch einbehalten
Grunderwerbsteuer
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Bei Immobilienkauf
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3,5% vom Kaufpreis
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Zusätzliche Gebühren beachten
NoVA (Normverbrauchsabgabe)
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Bei Fahrzeugkauf/Import
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Abhängig von CO2-Ausstoß
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Kann erhebliche Summen ausmachen
6. Steuerspartipps für Österreich
Für Angestellte
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Arbeitnehmerveranlagung nutzen
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Immer einreichen
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Auch bis 5 Jahre rückwirkend möglich
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Online über FinanzOnline
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Werbungskosten sammeln
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Fortbildungen
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Fachliteratur
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Arbeitsraumausstattung
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Pendlerpauschale
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Sonderausgaben nutzen
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Versicherungen
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Wohnraumschaffung
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Kirchenbeitrag
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Spenden
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Für Selbstständige
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Gewinnfreibetrag nutzen
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Grundfreibetrag: 15% bis 30.000 €
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Investitionsabhängiger Teil darüber
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Maximal 45.950 €
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Betriebsausgaben optimieren
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Alle Belege sammeln
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Digitale Belegerfassung
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Fahrtenbuch führen
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Rücklagen bilden
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Für Investitionen
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Für schlechtere Zeiten
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Steuerlich optimal gestalten
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7. Wichtige Fristen und Termine
Jährliche Steuererklärung
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Ohne Steuerberater: 30. Juni des Folgejahres
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Mit Steuerberater: 31. März des übernächsten Jahres
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Online über FinanzOnline möglich
Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
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Monatlich bei größeren Unternehmen
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Quartalsweise bei kleineren Unternehmen
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Bis 15. des übernächsten Monats
Sozialversicherung
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Quartalsweise Vorschreibung
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Nachbemessung nach Steuerbescheid
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Anpassung der Vorauszahlungen möglich
8. Nützliche Tools und Ressourcen
Online-Tools
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FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at)
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Brutto-Netto-Rechner
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Pendlerrechner
Wichtige Kontakte
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Finanzamt
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Sozialversicherung (SVS)
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Wirtschaftskammer
Hilfreiche Apps
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BMF App
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Scan-Apps für Belege
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Fahrtenbuch-Apps
Fazit
Das österreichische Steuersystem mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, lässt sich aber mit dem richtigen Wissen gut meistern. Nutzen Sie die verfügbaren Tools und scheuen Sie sich nicht, bei Unklarheiten professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wichtiger Hinweis
Dieses Guide bietet einen allgemeinen Überblick. Steuersätze und Regelungen können sich ändern. Für individuelle Fragen konsultieren Sie bitte einen Steuerberater.